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Wahlleistungen
Als Wahlleistungen im
Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes bezeichnet man die
Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die
Chefarztbehandlung. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt
die Kosten für Wahlleistungen nicht, sie können aber durch eine
private Zusatzversicherung abgesichert werden.
Wartezeit
Als Wartezeit wird ein vertraglich vereinbarter bzw. gesetzlich
vorgeschriebener Zeitraum zwischen technischem Versicherungsbeginn
und materiellem Versicherungsbeginn bezeichnet, also die Zeit
zwischen Beitragsleistungen und erstmaligem Anspruch auf
Versicherungs-Leistungen im Schadenfall. Je nach Vertrag kann das
z. B. die Rechtschutz- oder die Krankenversicherung aber auch eine
Gestaltungsvariante der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
betreffen.
In der privaten Krankenversicherung ist unter bestimmten
Voraussetzungen eine Anrechnung von Vorversicherungszeiten bei
einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. ein Erlass von Wartezeiten
aufgrund einer Vorversicherung bei einem anderen privaten
Krankenversicherer möglich. Wartezeiten können außerdem in
bestimmten Fällen aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erlassen
werden.
Wertentwicklung
Der Begriff Wertentwicklung beschreibt die durchschnittliche
jährliche Wertveränderung (nach oben oder unten) von
Investmentfonds. Nicht zu verwechseln ist der Begriff
Wertentwicklung mit den Begriffen Zins oder Verzinsung, da die
tatsächliche Wertveränderung in der Regel nicht kontinuierlich
verläuft.
Wertsachen
(Hausratversicherung)
Wertsachen sind z.B.:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen sowie alle
Sachen aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind, jedoch mit Ausnahme
von Möbelstücken
wesentliche
Beteiligung
Nicht beherrschendes
Beteiligungsverhältnis mit einer Kapitalbeteiligung des
Gesellschafter-Geschäftsführers von mindestens 25 % bzw.
entsprechende Stimmrechtsverhältnisse bei vom Beteiligungsgrad
abweichender Stimmrechtsregelung. Mehrere wesentlich beteiligte
Gesellschafter-Geschäftsführer mit gleichgerichtetem Interesse
können als beherrschend angesehen werden (siehe:
beherrschend).
Widerspruchsrecht in der
Lebensversicherung
Voraussetzung: Der Kunde bekommt erst mit der Police die gesamten
oder Teile der Verbraucherinformationen.
Wird der Kunde bei Aushändigung der Police über sein
Widerspruchsrecht belehrt und bestätigt den Zugang der
Verbraucherinformationen und der Police dem Versicherer, so hat er
ein 14tägiges Widerspruchsrecht vom Tag der Unterzeichnung der
Empfangsbestätigung.
Wird der Kunde hingegen nicht über sein Widerspruchsrecht
aufgeklärt oder kann das Unternehmen die Aushändigung der
vollständigen Unterlagen nicht nachweisen, so endet das
Widerspruchsrecht erst ein Jahr nach Zahlung des ersten
Beitrags.
Wiederinkraftsetzung
Eine erloschene oder
beitragsfreie Lebensversicherung kann innerhalb von 6 Monaten nach
Einstellung der Beitragszahlung ohne Gesundheitsprüfung entweder
durch einmalige Zahlung der rückständigen Beiträge nebst Zinsen
oder durch Beitragserhöhung und Beibehaltung der bisherigen
Ablaufdaten wieder in Kraft gesetzt werden. Nach Ablauf von 6
Monaten ist eine Wiederinkraftsetzung von dem Ergebnis einer
erneuten Gesundheitsprüfung abhängig.
Eine private Krankenversicherung, die wegen des Eintritts einer
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
gekündigt wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach
bis zu 12 Monaten danach noch wieder zu den alten Konditionen in
Kraft gesetzt werden.
Witwen-/Witwerrente
Nach dem Tod der versicherten Person erhält die Witwe / der Witwer
- sofern vereinbart -vom folgenden Rentenzahlungstermin an eine
lebenslange, monatlich zahlbare Rente. Diese Witwen-/Witwerrente
erhöht sich noch um die anfallenden Gewinnanteile.