T
Tarif
Der Tarif ist der Fachausdruck für die verschiedenen Angebote der
Lebensversicherungsunternehmen.
Der Tarif ist Bestandteil des Versicherungsprodukts.
Er ist der Algorithmus, nach dem für die versicherbaren Interessen
einer Gefahrenklasse Beiträge für Versicherungsschutz berechnet
werden. Die Hauptelemente eines Tarifs sind:
* das versicherbare Interesse
* die zu tragende Gefahr
* die zu regulierenden Schäden
* die versprochenen Leistungen
* die zu tragenden Kosten
* die entsprechenden Beiträge
* die nötigen Reserven
* der notwendige Rückversicherungsschutz
Termfixversicherung
Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt (z.B.
Ausbildungsversicherung). Die Versicherungsleistung wird auf jeden
Fall zu einem festen Termin fällig.
Treuhänder
Das Vermögen von Lebensversicherungsunternehmen, aber grundsätzlich
auch von Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, ist zum
weit überwiegenden Teil in besonderer Weise "gebunden", um die
Erfüllbarkeit der abgeschlossenen Lebensversicherungsverträge auf
Dauer sicherzustellen. Daher wird der Deckungsstock, die
bilanzierte Rückstellung für künftige Leistungen, von einem
Treuhänder - nicht vom Aktuar - überwacht; er ist vom Aufsichtsrat
des Versicherungsunternehmens unter Mitwirkung des
Bundesaufsichtsamtes zu bestellen. - In der Privaten
Krankenversicherung ist bei Bedingungs- und Beitragsanpassungen die
Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders erforderlich, da die
Aufsichtsbehörde nach dem neuen Versicherungsrecht nur noch
nachträglich einschreiten kann.
Typklassentarif
Tarifierungsform in der Autoversicherung: Die Fahrzeugmodelle bzw.
Konstruktionsgruppen von Fahrzeugen werden je nach ihrem
Schadenverlauf in sogenannte Typklassen (in der Autohaftpflicht:
10-25; in Kasko 10-40) zusammengefaßt. Den einzelnen Typklassen
sind Modelle mit weitestgehend gleichartigem Schadenverlauf
zugeordnet.