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Überschußanteile
Die vom Lebensversicherer zugeteilten Überschußanteile werden in der Regel zur laufenden Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.


Überschußbeteiligung
Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung und dadurch, daß weniger Todesfälle eintreten, als bei der Beitragskalkulation angenommen wird. Nahezu der gesamte Überschuß wird als Überschußbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Die wichtigsten Überschußverteilungssysteme sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschußanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschußanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren Erlebensfall-Leistung als beim Bonussystem.


Umlageverfahren
Finanzierungsart der Sozialversicherung: Finanzierung der laufenden Renten aus laufenden Beiträgen (Generationenvertrag). Überschußbeteiligungen sind nicht möglich, da nur die gesetzlich vorgeschriebene Schwankungsreserve als Kapital vorhanden ist. Ein Beispiel für das Umlageverfahren ist die gesetzliche Rentenversicherung.


Unfall-Zusatzversicherung
Sie kann den Versicherungsschutz ergänzen, allerdings nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, die hierbei als Hauptversicherung bezeichnet wird. Durch die Unfall-Zusatzversicherung erhöht sich bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme.


Unterversicherung
Versicherungssumme ist kleiner als der (Neu-)Wert aller versicherten Sachen; führt zu einer Kürzung der Entschädigungsleistung durch den Versicherer.