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Überschußanteile
Die
vom Lebensversicherer zugeteilten Überschußanteile werden in der
Regel zur laufenden Erhöhung der Versicherungsleistung
verwendet.
Überschußbeteiligung
Überschüsse bei Lebensversicherungsunternehmen entstehen durch eine
rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung und
dadurch, daß weniger Todesfälle eintreten, als bei der
Beitragskalkulation angenommen wird. Nahezu der gesamte Überschuß
wird als Überschußbeteiligung an die Versicherungsnehmer
weitergegeben. Die wichtigsten Überschußverteilungssysteme sind das
Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem
werden die jährlichen Überschußanteile als Einmalbeiträge für eine
zusätzliche beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Dadurch
erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und
Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits
frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen
Überschußanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart
und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und
Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme
ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren
Erlebensfall-Leistung als beim Bonussystem.
Umlageverfahren
Finanzierungsart der Sozialversicherung: Finanzierung der laufenden
Renten aus laufenden Beiträgen (Generationenvertrag).
Überschußbeteiligungen sind nicht möglich, da nur die gesetzlich
vorgeschriebene Schwankungsreserve als Kapital vorhanden ist. Ein
Beispiel für das Umlageverfahren ist die gesetzliche
Rentenversicherung.
Unfall-Zusatzversicherung
Sie kann den Versicherungsschutz ergänzen, allerdings nur in
Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw.
Rentenversicherung oder einer Risikoversicherung, die hierbei als
Hauptversicherung bezeichnet wird. Durch die
Unfall-Zusatzversicherung erhöht sich bei Unfalltod die vereinbarte
Versicherungssumme.
Unterversicherung
Versicherungssumme ist kleiner als der (Neu-)Wert aller
versicherten Sachen; führt zu einer Kürzung der
Entschädigungsleistung durch den Versicherer.