S
Schadenaufwand
Zahlungen und Rückstellungen für die
im Geschäftsjahr verursachten Schäden einschließlich der
Aufwendungen für die Schadenregulierung.
Schadenbedarf
Begriff aus der Beitragskalkulation: durchschnittlicher
Schadenaufwand je Risiko in einem Jahr. Ferner: Zahl der Schäden
mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem
Jahr.
Schadendurchschnitt
Durchschnittlicher Schadenaufwand (gezahlt und zurückgestellt) je
Schadenfall.
Schadenfreiheitsrabatt
Im voraus wirksame Beitragsermäßigung (Kraftfahrtversicherung);
bemißt sich nach der Dauer der Schadenfreiheit. So erreichen
Pkw-Fahrer in der Kraftfahrzeug-Haftpflicht- wie auch in der
Vollkaskoversicherung den höchsten Rabatt nach 18 schadenfreien
Kalenderjahren. Man zahlt dann nur noch 30 Prozent des
Grundbeitrags.
Schadenhäufigkeit
Gibt in Promille an, wie viele Schäden innerhalb eines Jahres auf
tausend versicherte Risiken entfallen.
Schadenquote
In Prozent ausgewiesener Anteil der Schadenaufwendungen an den auf
das Geschäftsjahr entfallenen, das heißt "verdienten"
Beiträgen.
Schadenrückstellung
Auch unkorrekterweise "Schadenreserve" genannt; Rückstellung zur
Deckung verursachter, aber noch nicht abgewickelter Schäden.
Schadenversicherung
Deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Es gilt das
Bereicherungsverbot für den Anspruchsberechtigten. Im
internationalen Sprachgebrauch oft Nicht-Personenversicherung
genannt: Sachversicherungen (Feuer-, Einbruchdiebstahl-,
Leitungswasserversicherung u.a.) sowie Kraftfahrt-, Allgemeine
Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Transport-, Kreditversicherung
u.a.
Schadenzahl
Im Kalenderjahr bei den Mitgliedsunternehmen angefallene Schäden.
In der Schadenversicherung werden Schäden im Beteiligungsgeschäft
entsprechend der Anzahl der Beteiligten erfaßt.
Schwankungsrückstellung
Rückstellung zum Ausgleich von Schwankungen im Schadenverlauf
mehrerer Jahre. Aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche
Bestimmungen sind zu beachten.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Diese Klausel steht im Antrag. Mit seiner Unterschrift ermächtigt
der Kunde das Versicherungsunternehmen, die Angaben zu seiner
Gesundheit bzw. zu Vorerkrankungen bei Ärzten, Krankenhäusern usw.
zu prüfen. Er entbindet mit dieser Erklärung seine Ärzte von der
Schweigepflicht.
Selbstbehaltquote
Das Verhältnis des Netto-Beitrags (auch Beitrag für eigene
Rechnung, das heißt der nach Abzug des Beitrags für das in
Rückdeckung gegebene Rückversicherungsgeschäft verbleibende
Beitrag) zur Brutto-Beitragseinnahme.
Sozialversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist für die meisten Arbeitnehmer
Pflichtversicherung. Auch Selbständige, Freiberufler, Hausfrauen
und von der Versicherungspflicht befreite Angestellte können ihr
freiwillig angehören. Häufig ist sie die einzige Alters-,
Hinterbliebenen- und Erwerbsunfähigkeitsversorgung. Da die
gesetzliche Rentenversicherung aber im allgemeinen nur eine
Grundversorgung bietet, bleibt eine Versorgungslücke zwischen Rente
und letztem verfügbaren Einkommen, die um so größer ist, je höher
der Verdienst über dem Durchschnitt liegt.
Spartentrennung
Lebens-, Kranken- und Kreditversicherung dürfen in der
Bundesrepublik Deutschland nur in rechtlich selbständigen
Unternehmen betrieben werden. Die deutsche Versicherungsaufsicht
läßt eine Spartenkombination mit diesen Versicherungen nicht zu.
Rechtsschutzversicherungen können seit 1990 auch von
Kompositversicherern angeboten werden, wenn bei Schadenfällen ein
rechtlich eigenständiges Unternehmen die Regulierung
übernimmt.
Spätschäden
Schäden, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten oder verursacht,
dem Versicherer jedoch noch nicht bekannt sind.
Standardtarif
Angebot der Privaten Krankenversicherer an ältere Versicherte, die
65 Jahre oder älter sind und über eine Vorversicherungszeit von
mindestens zehn Jahren verfügen. Der Beitrag dieses Tarifs ist auf
den durchschnittlichen Höchstbeitrag der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) begrenzt. Die Leistungen entsprechen im
wesentlichen denen der GKV.
Sterbetafel
Nach dem Rechnungszins ist die Sterbetafel wichtigste
Rechnungsgrundlage der Lebensversicherer. Sie beschreibt den durch
Tod verursachten Schrumpfungsprozeß einer Personengruppe. Die
Lebensversicherungsunternehmen rechnen mit den DAV-Sterbetafeln
1994 T und 1994 R. Der günstigeren Lebenserwartung von Frauen wird
durch eine eigene Frauensterbetafel mit der Folge niedrigerer
Beiträge Rechnung getragen.
Steuern
Die Lebensversicherung unterliegt wegen ihres Vorsorgecharakters
einer besonderen steuerlichen Behandlung. Die Beiträge können im
Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht
werden. Allerdings beträgt die Mindestlaufzeit für derart
steuerbegünstigte kapitalbildende Lebensversicherungen zwölf Jahre.
Die ausgezahlte Versicherungssumme und die Überschußanteile sind
einkommensteuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit eingehalten wird und
der Todesfallschutz wenigstens 60 Prozent der gesamten
Beitragssumme beträgt. Zur Zeit ist eine Besteuerung von Zinsen aus
Lebensversicherungen in der Diskussion. Bei Renten aus einer
Lebensversicherung gilt, daß nur die Ertragsanteile steuerpflichtig
sind. Das sind vom Gesetzgeber festgelegte Werte, die vom Alter des
Rentenbeziehers bei Beginn der Rentenzahlung abhängen. Bei einem
Rentenbeginnalter von beispielsweise 65 Jahren beträgt der
Ertragsanteil der Rente 27 Prozent. Leistungen, die im Todesfall
erbracht werden, unterliegen nur der Erbschaftsteuer, doch gelten
hier hohe Freibeträge.
Stornoabzug
Abzug vom Guthaben des Versicherungsnehmers bei Kündigung einer
kapitalbildenden Lebensversicherung auf den Todes- und
Erlebensfall.
Stornoquote
Fortfall laufender Lebensversicherungsbeiträge aufgrund von
Rückkauf, Umwandlung in beitragsfreie Versicherungen und sonstigem
vorzeitigem Abgang, ausgedrückt in Prozent des mittleren laufenden
Bestandsbeitrags.
Sturmschäden
Sind Hausrat, Gebäude oder Betrieb gegen Sturmschäden versichert,
zahlen die Versicherer ab Windstärke 8. Sturm ist nach den
Versicherungsbedingungen eine "wetterbedingte Luftbewegung von
mindestens Windstärke 8". Nach der Beaufort- Skala entspricht dies
einer Windgeschwindigkeit von 17,2 bis 20,7 m pro Sekunde bzw. 62
bis 74 km pro Stunde (Zweige brechen von den Bäumen, das Gehen im
Freien ist erheblich erschwert). Kann Windstärke 8 am Schadensort
durch meteorologische Aufzeichnungen nicht nachgewiesen werden,
leisten die Versicherer dennoch, wenn bestimmte in den
Versicherungsbedingungen beschriebene Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei Schäden am Kraftfahrzeug kommen Teil- und Vollkaskoversicherung
ebenfalls ab Windstärke 8 für Schäden auf, die der Sturm direkt am
Fahrzeug verursacht hat (z. B. Umkippen). Außerdem ersetzen sie
Schäden, die durch umherfliegende Gegenstände (Ziegel oder Äste)
angerichtet werden. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler
steht nur die Vollkaskoversicherung für einen Schaden ein,
vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.
Personenschäden trägt die Kranken-, Dauerschäden die private
Unfallversicherung.
Subsidiaritätsprinzip
Ursprünglich Begriff aus der katholischen Soziallehre, wonach im
Staat auf der obersten Ebene nur das geregelt werden soll, was von
der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Danach steht es
dem Staat nicht zu, sich um Probleme zu kümmern, die von den
Bürgern in Eigenverantwortung selbst gelöst werden können. Für die
Absicherung individueller Risiken hat der einzelne selbst Sorge zu
tragen. Das Kollektiv kommt hilfsweise da zum Zuge, wo der einzelne
oder eine Gemeinschaft überfordert ist. Wesensmerkmal der
Individualversicherung als eines auf Freiwilligkeit und
Eigenverantwortung beruhenden Sicherungssystems.