I
Indirektes Geschäft
Von Erst- oder Rückversicherern in Rückdeckung genommenes
Geschäft.
Individualversicherung
Auch Vertrags- oder Privatversicherung genannt; Zweig der Vorsorge,
der alle Versicherungseinrichtungen umfaßt, die nicht der
Sozialversicherung zuzuordnen sind. Begriff stellt auf die
individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes ab. Im
Gegensatz zur Sozialversicherung ist die Individualversicherung
grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert: Die wirtschaftlichen
und rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Kunden
beruhen auf autonomen Entscheidungen. Einschränkungen der Autonomie
ergeben sich aus der materiellen Staatsaufsicht über
Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertragsgesetz.
Industrieversicherung
Kein einheitlicher Versicherungszweig, Oberbegriff der
verschiedenen Deckungenmöglichkeiten industrieller Risiken (Feuer-,
Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Haftpflicht-,
Transportversicherung sowie Technische Versicherungen).
Invaliditätsgrad
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen richtet sich in der
Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem
Invaliditätsgrad. Die Unfallversicherung zahlt bei unfallbedingtem
dauernden Verlust der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
(Invalidität) die volle, bei Teilinvalidität zahlt sie den dem
Grade der Invalidität entsprechenden Teil der
Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe"). In der
Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich der Invaliditätsgrad
an der Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge Krankheit,
Körperverletzung oder Kräfteverfalls. Geleistet wird meist bei
einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent.
Invaliditätsversicherung
siehe Berufsunfähigkeits- und
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung