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Kalkulationsgrundlagen der
Lebensversicherung
Für die Kalkulation der Beiträge zu einer Lebensversicherung sind
drei Größen entscheidend:
die Sterbetafel
der Rechnungszins
die Kosten
Kapitalabfindung
Anstelle der lebenslang versicherten Rentenleistungen kann mit
Zustimmung des Arbeitgebers bis drei Jahre vor Rentenbeginn von dem
Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht und eine einmalige
Kapitalabfindung zuzüglich Gewinnanteilen verlangt werden.
Kapitalbildende
Lebensversicherung
Es handelt sich um eine Form der Lebensversicherung, bei der die
Leistung in der Zahlung eines Kapitals besteht. Dieses Kapital wird
entweder einmalig bei Tod des Versicherten oder bei Ablauf der
Versicherung gezahlt. Die vertraglich garantierte Leistung erhöht
sich noch um die Überschussbeteiligung.
Kapitalwahlrecht
Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung hat man beim Ablauf das
Recht, statt der vereinbarten Rente auch ein einmaliges
wertgleiches Kapital zu wählen.
Kapitalzusage
Betriebliche Altersversorgung, die als Leistung die einmalige
Zahlung eines Kapitals vorsieht.
Kapitalanlagen
Für die Anlage der Sparbeiträge zu einer Lebensversicherung gibt es
strenge Vorschriften hinsichtlich der Streuung auf verschiedene
Anlagearten. Erlaubt ist dabei nahezu alles von Aktien über
Wertpapiere bis hin zu Immobilien – aber innerhalb vorgegebener
Rahmenwerte. Ein professionelles Vermögensmanagement ist dabei Tag
für Tag beschäftigt, die Gelder anzulegen und ggf. umzuschichten.
Als Großanleger stehen den Lebensversicherern dabei andere
Alternativen zur Verfügung als sie sich einem Einzelanleger
bieten.
Kirchensteuerpauschalierung
Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG wird in der
Regel auch die Kirchensteuer pauschal erhoben. Der Satz ist in den
einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt derzeit in der
Mehrzahl der Bundesländer 7%.
kongruente Rückdeckung
Rückdeckung einer Ruhegeldverpflichtung, bei der alle
Leistungsarten in voller Höhe über Kapital- oder
Rentenversicherungen rückgedeckt werden.
Kosten bei der
Lebensversicherung
Die Kosten sind eine der drei Kalkulationsgrundlagen bei einer
Lebensversicherung.
Man unterscheidet zwischen Abschlusskosten und laufenden
(Verwaltungs-) Kosten. Die Abschlusskosten beinhalten die Provision
für den Vermittler sowie die Kosten für die Einrichtung des
Vertrages, wozu auch die Schreibung der Police gehört. Mit den
Verwaltungskosten werden Aufwände bspw. für Vertragsänderungen
während der Laufzeit gedeckt. In aller Regel sind die Kosten so
ausreichend kalkuliert, dass Überschüsse entstehen. Diese werden
den Kunden dann über die Gewinnbeteiligung wieder
gutgeschrieben.
Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhaus-Tagegeld erhalten
Sie für jeden Kalendertag, an dem Sie sich wegen eines Unfalls in
medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden,
längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.
Krankenhaus-Tagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien,
Erholungsheimen und Kuranstalten.
Krankenhaustagegeldversicherung
Als Bestandteil der
privaten Krankenversicherung lässt sich ein Krankenhaustagegeld
abschließen. Dieses Tagegeld wird vom Versicherer für jeden
Kalendertag gezahlt, an dem sich ein Versicherter wegen einer
Krankheit oder eines Unfalls in einer stationären
Krankenhausbehandlung befindet.
Krankentagegeld in der privaten
Krankenversicherung
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit entfällt in den meisten Fällen
das Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.
Arbeitnehmer bekommen das Gehalt von Ihrem Arbeitgeber mindestens
sechs Wochen weiterbezahlt (Lohnfortzahlung). Ab der 7. Woche
erhalten gesetzlich Krankenversicherte ein Krankengeld in Höhe von
70 % ihres letzten Bruttogehaltes (maximal 70% der
Beitragsbemessungsgrenze - 3450 EUR monatlich im Jahre 2003).
Außerdem wird es auf 90% des Nettogehaltes einschließlich
anteiliger Sonderzahlungen und auf 100% des letzten Nettogehaltes
begrenzt.
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten nach Wegfall der
Lohnfortzahlung keine Lohnersatzleistungen mehr und sollten daher
unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Da das
Krankentagegeld nicht versteuert werden muss, sollte das
Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Steuern) versichert
werden.
Bei Selbstständigen kann das Einkommen bereits mit Beginn der
Arbeitsunfähigkeit ganz oder teilweise wegfallen. Sie sollten daher
ein Krankentagegeld versichern, dass schon vor Ablauf von sechs
Wochen gezahlt wird.
Kurtagegeld
Bei ambulanten und stationären Kuren können oft hohe finanzielle
Eigenbelastungen sowohl für medizinische Leistungen als auch für
Unterkunft und Verpflegung entstehen. Diese Aufwendungen können mit
einem Kurtagegeld finanziert werden.