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Kalkulationsgrundlagen der Lebensversicherung
Für die Kalkulation der Beiträge zu einer Lebensversicherung sind drei Größen entscheidend:
die Sterbetafel
der Rechnungszins
die Kosten

Kapitalabfindung
Anstelle der lebenslang versicherten Rentenleistungen kann mit Zustimmung des Arbeitgebers bis drei Jahre vor Rentenbeginn von dem Kapitalwahlrecht Gebrauch gemacht und eine einmalige Kapitalabfindung zuzüglich Gewinnanteilen verlangt werden.

Kapitalbildende Lebensversicherung
Es handelt sich um eine Form der Lebensversicherung, bei der die Leistung in der Zahlung eines Kapitals besteht. Dieses Kapital wird entweder einmalig bei Tod des Versicherten oder bei Ablauf der Versicherung gezahlt. Die vertraglich garantierte Leistung erhöht sich noch um die Überschussbeteiligung.

Kapitalwahlrecht
Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung hat man beim Ablauf das Recht, statt der vereinbarten Rente auch ein einmaliges wertgleiches Kapital zu wählen.

Kapitalzusage
Betriebliche Altersversorgung, die als Leistung die einmalige Zahlung eines Kapitals vorsieht.

Kapitalanlagen
Für die Anlage der Sparbeiträge zu einer Lebensversicherung gibt es strenge Vorschriften hinsichtlich der Streuung auf verschiedene Anlagearten. Erlaubt ist dabei nahezu alles von Aktien über Wertpapiere bis hin zu Immobilien – aber innerhalb vorgegebener Rahmenwerte. Ein professionelles Vermögensmanagement ist dabei Tag für Tag beschäftigt, die Gelder anzulegen und ggf. umzuschichten. Als Großanleger stehen den Lebensversicherern dabei andere Alternativen zur Verfügung als sie sich einem Einzelanleger bieten.

Kirchensteuerpauschalierung
Bei der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40b EStG wird in der Regel auch die Kirchensteuer pauschal erhoben. Der Satz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt derzeit in der Mehrzahl der Bundesländer 7%.

kongruente Rückdeckung
Rückdeckung einer Ruhegeldverpflichtung, bei der alle Leistungsarten in voller Höhe über Kapital- oder Rentenversicherungen rückgedeckt werden.

Kosten bei der Lebensversicherung
Die Kosten sind eine der drei Kalkulationsgrundlagen bei einer Lebensversicherung.
Man unterscheidet zwischen Abschlusskosten und laufenden (Verwaltungs-) Kosten. Die Abschlusskosten beinhalten die Provision für den Vermittler sowie die Kosten für die Einrichtung des Vertrages, wozu auch die Schreibung der Police gehört. Mit den Verwaltungskosten werden Aufwände bspw. für Vertragsänderungen während der Laufzeit gedeckt. In aller Regel sind die Kosten so ausreichend kalkuliert, dass Überschüsse entstehen. Diese werden den Kunden dann über die Gewinnbeteiligung wieder gutgeschrieben.

Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie für jeden Kalendertag, an dem Sie sich wegen eines Unfalls in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befinden, längstens jedoch für drei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.
Krankenhaus-Tagegeld entfällt bei einem Aufenthalt in Sanatorien, Erholungsheimen und Kuranstalten.

Krankenhaustagegeldversicherung
Als Bestandteil der privaten Krankenversicherung lässt sich ein Krankenhaustagegeld abschließen. Dieses Tagegeld wird vom Versicherer für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich ein Versicherter wegen einer Krankheit oder eines Unfalls in einer stationären Krankenhausbehandlung befindet.

Krankentagegeld in der privaten Krankenversicherung
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit entfällt in den meisten Fällen das Einkommen aus beruflicher Tätigkeit.
Arbeitnehmer bekommen das Gehalt von Ihrem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen weiterbezahlt (Lohnfortzahlung). Ab der 7. Woche erhalten gesetzlich Krankenversicherte ein Krankengeld in Höhe von 70 % ihres letzten Bruttogehaltes (maximal 70% der Beitragsbemessungsgrenze - 3450 EUR monatlich im Jahre 2003). Außerdem wird es auf 90% des Nettogehaltes einschließlich anteiliger Sonderzahlungen und auf 100% des letzten Nettogehaltes begrenzt.
Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten nach Wegfall der Lohnfortzahlung keine Lohnersatzleistungen mehr und sollten daher unbedingt eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Da das Krankentagegeld nicht versteuert werden muss, sollte das Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen abzüglich Steuern) versichert werden.
Bei Selbstständigen kann das Einkommen bereits mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit ganz oder teilweise wegfallen. Sie sollten daher ein Krankentagegeld versichern, dass schon vor Ablauf von sechs Wochen gezahlt wird.

Kurtagegeld
Bei ambulanten und stationären Kuren können oft hohe finanzielle Eigenbelastungen sowohl für medizinische Leistungen als auch für Unterkunft und Verpflegung entstehen. Diese Aufwendungen können mit einem Kurtagegeld finanziert werden.