Versicherungslexikon
Ablauf
Der Ablauf bezeichnet das Ende eines Versicherungsvertrages. Zu
diesem Termin wird bspw. die Erlebensfallleistung einer
kapitalbildenden Lebensversicherung fällig.
Abrufphase
Durch die Vereinbarung einer Abrufphase in einer kapitalbildenden
Lebensversicherung kann man bis zu fünf Jahre vor dem eigentlichen
Ablauftermin bereits sein Geld erhalten. Dies ist dann besonders
wichtig, wenn die Lebensversicherung der Altersversorgung dienen
soll und man noch nicht genau weiß, wann man in Ruhestand
geht.
Während der Abrufphase kann man dann von Monat zu Monat
entscheiden, ob man seine Ablaufleistung ausgezahlt bekommen
möchte. Braucht man das Geld nicht, wird es zu sehr interessanten
Konditionen verzinst, so dass man neben der zeitlichen Flexibilität
auch noch eine besonders attraktive Rendite erhält.
Abrufrente
Bei einer privaten Rentenversicherung kann in der Regel jederzeit
vor dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Rentenbeginn die
Zahlung einer früher einsetzenden lebenslangen Rente verlangt
werden.
Diese vorzeitige in Anspruch genommene Rente heißt im Fachjargon:
"Abrufrente"
Da insgesamt weniger Beiträge als ursprünglich geplant gezahlt
wurden und die Rente auch länger gezahlt wird, fällt sie etwas
niedriger aus.
Aktivwert
In der Bilanz zu aktivierender Zeitwert der Versicherung.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
(AVB)
In den AVB sind die Regeln für die vertraglichen Rechte und
Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers
zusammengefasst. Sie legen Inhalt und Umfang des
Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des
Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom
Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu
sein.
Altersrente
Regelmäßig wiederkehrende Leistung, die von einem bestimmten Alter
an lebenslänglich erbracht wird.
Angemessenheit
Angemessenheit der Gesamtbezüge eines
Gesellschafter-Geschäftsführers liegt vor, wenn sich diese im
Rahmen dessen bewegen, was auch einem nicht beteiligten
Geschäftsführer gewährt würde. Für die Angemessenheit einer Zusage
an einen Arbeitnehmer-Ehegatten ist im Normalfall der Vergleich mit
Zusagen an familienfremde Arbeitnehmer des eigenen Betriebs
durchzuführen. Die Prüfung des Vertrages obliegt dem zuständigen
Betriebsstättenfinanzamt.
Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und
Pflegepflichtversicherung
Als privat versicherter Arbeitnehmer erhalten Sie von Ihrem
Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zu Ihrer privaten Kranken- und
Pflegepflichtversicherung.
Der Zuschuss für die private Krankenversicherung beträgt die Hälfte
des Beitrages, auf Grund gesetzlicher Vorgaben jedoch maximal
227,81 EUR (Werte gelten für das Jahr 2002).
Auch für die Pflegepflichtversicherung erhalten Sie einen
Beitragszuschuss. Dieser beträgt ebenfalls die Hälfte des zu
zahlenden Beitrages, jedoch maximal 28,69 EUR. (Werte gelten für
das Jahr 2002).
Achtung: Für Beschäftigte in Sachsen beträgt der Zuschuss zur
Pflegepflichtversicherung maximal 11,81 EUR, da in diesem
Bundesland kein Feiertag zur Finanzierung der
Pflegepflichtversicherung abgeschafft wurde.
Die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung werden nicht bezuschusst,
können aber jährlich bis zu einer Höhe von 184 EUR steuerlich
geltend gemacht werden (Gilt für alle, die nach dem 31.12.1957
geboren sind).
Aufgeschobene
Rentenversicherung
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung wird die Zahlung einer
lebenslangen Altersrente zu einem in der Zukunft liegenden Termin
vereinbart. Die Beiträge sind entweder während der gesamten Dauer
dieser Aufschubzeit oder auch nur für einen begrenzten Zeitraum
(abgekürzte Beitragszahlungsdauer) zu entrichten.
Aufschubzeit
Die Aufschubzeit ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten
aufgeschobenen Rentenversicherung und der Zahlung der ersten
Rente.
Ausbildungsversicherung
Die Ausbildungsversicherung sichert die Kosten für die
Berufsausbildung der Kinder (bspw. ein Studium) ab.
Beitragszahler und versicherte Person ist in der Regel ein
Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung
beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird
dadurch immer erst zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn
des Studiums, ausgezahlt.