B
Barlohnverzicht
Verzicht
auf einen Teil des Gehalts zur Finanzierung von Prämien einer
Direktversicherung (s. Gehaltsverwendungs-
Direktversicherung).
Beiträge im Alter
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sollen theoretisch
immer gleich hoch bleiben und nicht mit zunehmendem Alter steigen.
Hierzu wird ein Teil des Beitrags in einen "Spartopf" eingezahlt.
Diese sogenannte Alterungsrückstellung dient dazu, die
Krankheitskosten im höheren Alter auszugleichen, da der eigentliche
Beitrag allein dazu nicht ausreichen würde.
Dennoch können nicht vorhersehbare Faktoren wie z. B. die
Kostenexplosion im Gesundheitswesen zu Beitragssteigerungen
führen.
Beiträge in der privaten
Krankenversicherung
Der Beitrag in der privaten
Krankenversicherung ist abhängig vom Geschlecht, vom Lebensalter
bei Versicherungsbeginn, von Vorerkrankungen und dem
Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung, vom Umfang des
Versicherungsschutzes, der bedarfsgerecht zusammengestellt werden
kann. Der Beitrag kann durch Selbstbehalte gesenkt werden. Aufgrund
von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sind Beitragsanpassungen
möglich, die jedoch von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt
werden müssen.
Beitragsbemessungsgrenze in der
gesetzlichen Rentenversicherung (BBG)
Die BBG gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) die
Höchstgrenze des Einkommens an, bis zu dem Beiträge an die GRV
gezahlt werden müssen.
Im Unterschied zur Jahresarbeitsentgeltgrenze der gesetzlichen
Krankenversicherung führt ein Überschreiten der BBG nicht zu einer
Ausstiegsmöglichkeit aus der GRV. Es müssen lediglich für die die
BBG übersteigenden Einkommensteile keine Beiträge mehr in die GRV
entrichtet werden.
Beitragserhöhungen
In der Lebensversicherung sind freiwillige Erhöhungen des Beitrages
generell möglich. Allerdings muss bei steuerbegünstigten
Vertragsformen zum Erhalt der Steuerbegünstigung die Restlaufzeit
des Vertrages nach der Erhöhung noch mindestens 12 Jahre
betragen.
Ist jedoch bei Beginn, spätestens aber 12 Jahre vor Ablauf des
Vertrages, eine automatische Anpassung vereinbart, führen die durch
die Automatik erhöhten Beiträge nicht zu einer Steuerschädlichkeit
des Vertrages, auch wenn die Erhöhungen in den letzten Jahren der
Vertragsdauer erfolgen.
Beitragsfreistellung
Ist man in finanziellen Schwierigkeiten und kann die Beiträge für
seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen, so kann man die
Beitragszahlung einstellen. Der Versicherer errechnet dann den bis
dahin aufgebauten Versicherungsschutz, wobei allerdings der
ursprünglich geplante Schutz auf der Strecke bleibt. Sollte der
Engpass dann innerhalb von 6 Monaten gemeistert sein, so kann man
die Beitragszahlung durch eine Wiederinkraftsetzung erneut
aufnehmen – ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.
Beitragsorientierte
Zusage
Versorgungszusage, bei der die Zahlung eines Beitrags, aus dem sich
die Leistung errechnet, zugesagt wird.
Beitragsrückgewähr
Die Beitragsrückgewähr ist eine Form der Todesfallleistung in einer
privaten Rentenversicherung. Sie wird in aller Regel bei einer
aufgeschobenen Rentenversicherung für den Fall vereinbart, das die
versicherte Person bereits vor Rentenbeginn sterben sollte. Aber
auch als Hinterbliebenenabsicherung bei einer sofortbeginnenden
Rentenversicherung ist die Beitragsrückgewähr möglich.
Hierbei werden im Todesfall die eingezahlten Beiträge (zuzüglich
Zinsen) als Todesfallkapital ausgezahlt. Bei der sofortbeginnenden
Rente werden die bereits erbrachten Renten in Abzug gebracht.
Beitragszahlungsdauer
Die Beitragszahlungsdauer gibt den Zeitraum an, in dem für die
Versicherung Beiträge zu zahlen sind. In den meisten Fällen sind
Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer gleich lang.
Wird in der Lebensversicherung eine kürzere Beitragszahlungsdauer
vereinbart, so sollte sie aus steuerlichen Gründen mindestens 5
Jahre betragen.
Beitragszahlungsweise
Es gibt verschiedene Beitragszahlungsweisen:
- als laufender Beitrag
- als Einmalbeitrag
- über einen Auszahlplan
- über ein Beitragsdepot.
Berufsanfänger
Arbeitnehmer, die in den Beruf einsteigen, sind
versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung,
wenn Sie unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Wenn
sie darüber verdienen, sind sie versicherungsfrei, können sich also
entweder sofort privat krankenversichern oder freiwilliges Mitglied
einer gesetzlichen Krankenkasse werden.
Selbstständige und Freiberufler, die in den Beruf einsteigen, sind
generell versicherungsfrei und können die private Absicherung
wählen. Da sozialversicherungspflichtige Berufsanfänger während der
ersten Jahre keinen Schutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung
vor den Folgen einer Erwerbsminderung haben, ist hier private
Vorsorge besonders wichtig.
Berufsunfähigkeit
Wird eine Berufsunfähigkeit entsprechend dieser Definition
festgestellt, so werden die versicherten Leistungen aus einer
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fällig. Insbesondere für
junge Berufsanfänger, die noch nicht über Leistungen aus der GRV
verfügen, ist eine solche private Absicherung unerlässlich.
In der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es seit dem 1.1.2001
den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht mehr.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Sie kann nur in Verbindung mit einer Hauptversicherung, z. B. einer
kapitalbildenden Lebensversicherung, einer Risikolebensversicherung
oder einer Rentenversicherung abgeschlossen werden. Bei
Berufsunfähigkeit entfällt hier die Beitragszahlung sowohl für die
Zusatz- als auch für die Hauptversicherung. Zusätzlich kann auch
die Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente vereinbart
werden.
Betriebsausgaben
Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst und von den
steuerpflichtigen Einkünften absetzbar sind.
Betriebsrente
Laufende Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung (Alters-,
Invaliden- oder Hinterbliebenenrente/n).
Bezugsberechtigter
(Begünstigter)
Der Bezugsberechtigte ist diejenige Person, die nach dem Willen des
Versicherungsnehmers die Erlebens- oder Todesfallleistung erhalten
soll. Meistens wird für den Erlebensfall der Versicherungsnehmer
selbst als Begünstigter eingesetzt.
Ist ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart, so kann die
Bezugsberechtigung jederzeit durch den Versicherungsnehmer geändert
werden. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht muss der Begünstigte
jeder Vertragsänderung zustimmen.
Bindefrist
Während der sogenannten Bindefrist ist ein Antragsteller an seinen
Versicherungsantrag gebunden. Laut Gesetz beträgt sie in einer
Sachversicherung in der Regel zwei Wochen, in der Haftpflicht-,
Unfall- und Kraftfahrtversicherung einen Monat, in der Lebens- und
Krankenversicherung meist sechs Wochen. Ausschlaggebend ist jedoch
die im Vertrag festgelegte Frist.
Bruttojahresgehalt
Dieses Gehalt wird sowohl zur Berechnung des Mindesteigenbeitrages
als auch zur Berechnung des Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis
herangezogen. Berechnungsbasis für den Mindesteigenbeitrag ist
jedoch eigentlich das Bruttojahresgehalt des Vorjahres.